top of page

Covid-19

Mit der Rückkehr in die normale Lage entfällt die Maskenpflicht in Gesundheits- und Betreuungsinstitutionen. Es gilt weiterhin das Prinzip besonders gefährdete Personen soweit wie möglich zu schützen. Die Umsetzung sowie die Verantwortung obliegt dabei den Arbeitgebenden. Das BAG empfiehlt den Gesundheits- und Betreuungsfachpersonen weiterhin das Tragen der Maske in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen (in jedem Fall, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann). Der Immunstatus (geimpft oder genesen) der Gesundheit- und Betreuungsfachperson oder der zu betreuenden Person hat auf diese Empfehlung keinen Einfluss. Somit sind Gesundheits- und Betreuungsfachpersonen angehalten nach einer individuellen Risikoanalyse geeignete Schutzmassnahmen in den Praxen, im häuslichen Umfeld, oder in Institutionen gezielt einzusetzen.

bottom of page